Haftungsausschluss und Bedingungen für die Teilnahme beim Kalmit-Klapprad-Cup 2022
Voraussetzung für den Start ist körperliche und geistige Fitness.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Kalmit-Klapprad-Cup 2022 selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen. Wir raten zum Tragen eines Helmes.
Der Kalmit-Klapprad-Cup ist ein Radrennen. Üblicherweise sind Radrennen bei „normalen“ Haftpflichtversicherungen NICHT abgedeckt. Bitte überprüft euren Haftpflichtversicherungsschutz damit ihr im Schadensfall nicht für Schäden selbst haftet. Falls ihr Mitglied in einem Sportverein seid, erkundigt euch, ob ihr über den Verein versichert seid.
Das Rennen wird auf abgesperrten Straßen durchgeführt, auf der die StVO (Straßenverkehrsordnung) gilt. Die Strecke wird, sofern dies in den Möglichkeiten und Pflichten des Veranstalters liegt, abgesichert. Es ist daher mit nicht rennbezogenen Verkehrsteilnehmern wie z.B. Fußgängern oder auch Radfahrern, zu rechnen. Bei gefährlichen Streckenteilen ( Gefälle, Kurven, Nassstrecken, … etc.) ist besondere Vorsicht geboten. Die Teilnehmer sind für die eigene und die Sicherheit Dritter selbst verantwortlich und haftbar.
Den in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers bzw. der ganzen Mannschaft von der Veranstaltung und / oder die Disqualifizierung vorzunehmen.
Alle in der Ausschreibung und Teilnehmerinformationen ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers bzw. der Mannschaft. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese an. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein.
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz (wie z.B. für Anreisekosten). Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Jedermann-Straßenklappradrennens wie dem Kalmit-Klapprad-Cup, bekannt sind. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Alle Teilnehmer sollten daher entsprechend versichert sein.
Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.